GOZ 9110

Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift)

Bestimmung der Restknochenhöhe

Aufgrund des sehr behutsamen Vorgehens bis einen Millimeter an den Kieferhöhlenboden heran und der zusätzlichen Messung zur Bestimmung der Restknochenhöhe war ein sehr hoher Zeitaufwand bei Patientin/ Patient… erforderlich. Hinzu kam die erschwerte Überprüfung mittels „Valsalva-Manövers“*…

*Anhand eines Valsalva-Manövers kann vorsichtig überprüft werden, ob die Membran intakt ist. Man fordert hierbei den Patienten bei zugehaltener Nase auf zu schnäuzen. 

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 9110, Variante: 1 von 6

 

GOZ 9010

Implantatinsertion, je Implantat


schmale Knochenform

Bei Frau/Herrn… war es besonders schwierig bei der Implantation eine ausreichende Primärstabilität zu erreichen, aufgrund der ungünstigen Knochenverhältnisse, da die schmale Knochenform lediglich eine Minimalbreite…

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 9010, Variante: 1 von 16

 

GOZ 8100

Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz

vorhandene fehlerhafte Restauration

Die Korrektur der fehlerhaften Zahnersatztherapie erforderte bei Frau/Herrn… einen immensen Zeitaufwand. Aufgrund des hohen Risikos wurden als Vorsichtmaßnahmen vorab Modelle erstellt. Eine Schleifliste wurde erstellt und die Einträge mit der Situation im Mund und den markierten Punkten…

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 8100, Variante: 1 von 4

 

GOZ 7080

Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung

hoher ästhetischer Anspruch

Bei Frau/Herrn… entstand ein enorm hoher Zeitaufwand aufgrund des hohen ästhetischen Anspruchs im Frontzahn- und Prämolarenbereich. Im Vordergrund standen vor allem die Oberflächenstruktur, Form, Farbe und Transluzenz* der provisorischen Restauration durch die länger geplante Tragezeit. Das aufwendige Provisorium…
*Transluzenz = lichtdurchlässig/ durchschimmernd

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 7080, Variante: 1 von 9

 

GOZ 5010

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung

Planung/ Modellpräparation schwierige Zwischeneinproben

Bei der Behandlung von Frau/Herrn… kam es aufgrund aufwendiger Planung mit vorheriger Modellpräparation/diagnostischem Radieren und/oder Aufwachsen zu einem wesentlich erhöhten Zeitaufwand. Zusätzlich kam es zu einem erhöhten Schwierigkeitsgrad bedingt durch äußerst schwieriger prothetischer Zwischenproben bei instabiler myofunktioneller Situation.

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 5010, Variante: 1 von 8

 

GOZ 3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

zusätzliche Maßnahmen

Die besondere Schwierigkeit des Behandlungsfalls bei Frau/Herrn… lag in der Durchführung besonders zeitintensiver Maßnahmen (umfangreiche Spülung, zusätzliches Applizieren von Salben etc., Wundverband anpassen…) zur Nahtentfernung. Nur mit äußerster…

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 3300, Variante: 1 von 7

 

GOZ 2220

Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer


atypischer Behandlungsverlauf
 

Durch den atypischen Behandlungsverlauf infolge erschwerter Einkürzung der Höcker, um eine Mindestschichtdicke für die Keramik zu erreichen, sowie erschwerter Präparationsform im Approximalbereich* zur Vermeidung spitzer Winkel bei Aufrechterhaltung einer Mindestwandstärke der Keramik, gestaltete sich die Präparation bei Frau/Herrn… viel höher als im Durchschnitt.

*Approximalbereich = Raum zwischen zwei Nachbarzähnen

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 2220, Variante: 1 von 11

 

GOZ 2070

Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, zweiflächig

Bewahrung filigraner Rekonstruktionsfeinstrukturen

Überdurchschnittlich hoher Zeitaufwand im Rahmen der Behandlung von Frau/Herrn… infolge von nötiger Bewahrung der filigranen Restaurations- bzw. Rekonstruktionsfeinstrukturen bei minimalinvasivem Vorgehen unter Zuhilfenahme der Lupenbrille.

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 2070, Variante: 1 von 9

 

GOZ 1040

Professionelle Zahnreinigung

Entfernung von hartnäckigen Konkrementen

Durch die besonderen Umstände (Diabetes, Herzerkrankung, Schwangerschaft….) bei Frau/Herrn… gestaltete sich die professionelle Zahnreinigung, bedingt durch anhaftende pathogene Beläge, Entfernung von hartnäckigen Konkrementen*, Beläge und Verfärbungen im sehr schwer…

*Konkremente = dunkle, fest haftende Ablagerung von Mineralsalzen

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 1040, Variante: 1 von 6

 

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199€
inkl. USt.

BESSER WISSEN! 

WENN KEINE BEGRÜNDUNG „SCHÖN“ GENUG IST.

Gut ist, wenn man weiß, wo man nachschauen kann. Noch besser, wenn man dabei auf die Erfahrung aus mehr als 25 Jahren und über 60.000 Versicherungskorrespondenzen zurückgreifen kann. Die umfassende und ständig erweiterte Online-Begründungshilfe zu GOZ und GOÄ* Positionen erleichtert Ihnen


einfach

strukturiert
praxisnah
bewährt

Ihre Verpflichtung zur näheren Erläuterung.

VERSUCHEN SIE ES DAMIT.

Die neuartige Begründungshilfe zeichnet aus:

schnelles Auffinden nach Gebührenpositionen
hilfreiche Verschlagwortung der behandlungsbezogenen Ursachen
sofortige Anwendung der fertigen Texte

Die Aussagekraft der Begründungen ist umfangreicher, treffsicher und aktueller in Bezug auf die geforderten Bemessungskriterien.

*Nur auf die für Zahnärzte zugänglichen Positionen.

WAS TUN, WENN DIE NACHBEGRÜNDUNG ZUM STANDARD WIRD?

Tagtäglich sind bundesweit tausende von Verwaltungshelferinnen und Praxen mit dem Thema Begründungen und Nachbegründungen konfrontiert. Dies meist als „Einzelkämpfer“, die leider zu oft nur auf veraltete und standardisierte Mittel zurückgreifen können.

Da die Anforderungen an Begründungen erheblich gestiegen sind, fordert dies einen enormen Zeitaufwand bei der Rechnungsstellung, aber auch für die Erläuterungspflicht zur Nachbegründung. Das OVG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 22.03.2018 – 5 LA 102/17 für Klarheit in Bezug auf das Thema Nachbegründung gesorgt.
Z. B. bedarf es der vorherigen Einholung einer (zahn)ärztlichen Stellungnahme oder eines Sachverständigengutachtens ausdrücklich nicht. Somit kann bereits der Sachbearbeiter einer Beihilfestelle Nachbegründungen einfordern.

Nach unserer Einschätzung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die privaten Versicherungsträger sich diese Argumentation zu eigen machen.
Der Aufwand wird weiter steigen!

Wir als Factoring-Unternehmen sind ebenso seit mehr als 20 Jahren damit konfrontiert und erleben die dynamische Entwicklung in der Kostenverweigerung tagtäglich mit. Nachfragen unserer Kunden haben uns dazu bewogen, unser Wissen zu teilen. Gerade durch die bundesweite Ausrichtung der ZAB erkennen wir schneller aktuelle Entwicklungen und Trends im Ablehnungsverhalten. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unsere umfassende und ständig erweiterte Online-Begründungshilfe für alle zugänglich zu machen.
Diese erleichtert es Ihnen in einfacher und strukturierter Vorgehensweise, Ihrer Verpflichtung zur näheren Erläuterung nachzukommen. Der praxisnahe Ansatz hat sich bereits bestens bewährt und hilft Ihnen nicht nur bei der Begründung im Zuge der Abrechnung, sondern insbesondere auch bei der umfangreichen Nachbegründung.
Die neuartige Begründungshilfe zeichnet sich durch schnelles Auffinden – dank Sortierung nach Gebührenpositionen – hilfreiche Verschlagwortung der behandlungsbezogenen Ursachen, sofortige Anwendung der fertigen Texte und vieles mehr aus.
Die Aussagekraft der Begründungen ist umfangreicher, treffsicherer und aktueller in Bezug auf die geforderten Bemessungskriterien.

BEISPIEL GOZ 0090 – Intraorale Infiltrationsanästhesie: 

Standardisierte Begründung (aus dem Praxisalltag)

„… erhöhter Zeitaufwand/Schwierigkeit wegen sehr langsamer, fraktionierter Injektionsvergabe.“

Nachbegründung (Online-Begründungshilfe)

„Bei Frau/Herrn … war aufgrund des lang dauernden und großflächigen dento-alveolären chirurgischen Eingriffs eine primäre Anwendung der Infiltrationsanästhesie notwendig, die aufgrund der Kreislauflabilität der Patientin/des Patienten fraktioniert erfolgte.  Somit war es erforderlich, die Injektionsvergabe aufzuteilen. Es wurde in mehreren getrennten Einzelgaben injiziert und forderte von Behandler und Assistenz eine Patientenüberwachung. Des Weiteren zeigte sich die Wirkung verzögert und erreichte erst nach ca. 30 Minuten ihre maximale Wirkungstiefe, wodurch der Eingriff erst verspätet durchgeführt wurde. Infolgedessen war ein extrem hoher Zeitaufwand erforderlich.“

Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 0090, Variante: 1 von 8

GEEIGNET FÜR:

GEEIGNET FÜR: 

Zahnärzte, Oralchirurgen, Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgen und Kieferorthopäden praxiseigene Abrechnungshelferin, ZMV’s  und Fachwirt(in) im Gesundheitswesen  externe Abrechnungsdienstleister

NICHT FÜR: 

NICHT FÜR

Versicherungsträger/Beihilfestellen Gutachter Marktbegleiter aus der Factoringbranche