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199€
inkl. USt.
BESSER WISSEN!
WENN KEINE BEGRÜNDUNG „SCHÖN“ GENUG IST.
Gut ist, wenn man weiß, wo man nachschauen kann. Noch besser, wenn man dabei auf die Erfahrung aus mehr als 25 Jahren und über 60.000 Versicherungskorrespondenzen zurückgreifen kann. Die umfassende und ständig erweiterte Online-Begründungshilfe zu GOZ und GOÄ* Positionen erleichtert Ihnen
• einfach
• strukturiert
• praxisnah
• bewährt
Ihre Verpflichtung zur näheren Erläuterung.
VERSUCHEN SIE ES DAMIT.
Die neuartige Begründungshilfe zeichnet aus:
• schnelles Auffinden nach Gebührenpositionen
• hilfreiche Verschlagwortung der behandlungsbezogenen Ursachen
• sofortige Anwendung der fertigen Texte
Die Aussagekraft der Begründungen ist umfangreicher, treffsicher und aktueller in Bezug auf die geforderten Bemessungskriterien.
*Nur auf die für Zahnärzte zugänglichen Positionen.
WAS TUN, WENN DIE NACHBEGRÜNDUNG ZUM STANDARD WIRD?
Tagtäglich sind bundesweit tausende von Verwaltungshelferinnen und Praxen mit dem Thema Begründungen und Nachbegründungen konfrontiert. Dies meist als „Einzelkämpfer“, die leider zu oft nur auf veraltete und standardisierte Mittel zurückgreifen können.
Da die Anforderungen an Begründungen erheblich gestiegen sind, fordert dies einen enormen Zeitaufwand bei der Rechnungsstellung, aber auch für die Erläuterungspflicht zur Nachbegründung. Das OVG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 22.03.2018 – 5 LA 102/17 für Klarheit in Bezug auf das Thema Nachbegründung gesorgt.
Z. B. bedarf es der vorherigen Einholung einer (zahn)ärztlichen Stellungnahme oder eines Sachverständigengutachtens ausdrücklich nicht. Somit kann bereits der Sachbearbeiter einer Beihilfestelle Nachbegründungen einfordern.
Nach unserer Einschätzung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die privaten Versicherungsträger sich diese Argumentation zu eigen machen.
Der Aufwand wird weiter steigen!
Wir als Factoring-Unternehmen sind ebenso seit mehr als 20 Jahren damit konfrontiert und erleben die dynamische Entwicklung in der Kostenverweigerung tagtäglich mit. Nachfragen unserer Kunden haben uns dazu bewogen, unser Wissen zu teilen. Gerade durch die bundesweite Ausrichtung der ZAB erkennen wir schneller aktuelle Entwicklungen und Trends im Ablehnungsverhalten. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unsere umfassende und ständig erweiterte Online-Begründungshilfe für alle zugänglich zu machen.
Diese erleichtert es Ihnen in einfacher und strukturierter Vorgehensweise, Ihrer Verpflichtung zur näheren Erläuterung nachzukommen. Der praxisnahe Ansatz hat sich bereits bestens bewährt und hilft Ihnen nicht nur bei der Begründung im Zuge der Abrechnung, sondern insbesondere auch bei der umfangreichen Nachbegründung.
Die neuartige Begründungshilfe zeichnet sich durch schnelles Auffinden – dank Sortierung nach Gebührenpositionen – hilfreiche Verschlagwortung der behandlungsbezogenen Ursachen, sofortige Anwendung der fertigen Texte und vieles mehr aus.
Die Aussagekraft der Begründungen ist umfangreicher, treffsicherer und aktueller in Bezug auf die geforderten Bemessungskriterien.
BEISPIEL GOZ 0090 – Intraorale Infiltrationsanästhesie:
Standardisierte Begründung (aus dem Praxisalltag)
„… erhöhter Zeitaufwand/Schwierigkeit wegen sehr langsamer, fraktionierter Injektionsvergabe.“
Nachbegründung (Online-Begründungshilfe)
„Bei Frau/Herrn … war aufgrund des lang dauernden und großflächigen dento-alveolären chirurgischen Eingriffs eine primäre Anwendung der Infiltrationsanästhesie notwendig, die aufgrund der Kreislauflabilität der Patientin/des Patienten fraktioniert erfolgte. Somit war es erforderlich, die Injektionsvergabe aufzuteilen. Es wurde in mehreren getrennten Einzelgaben injiziert und forderte von Behandler und Assistenz eine Patientenüberwachung. Des Weiteren zeigte sich die Wirkung verzögert und erreichte erst nach ca. 30 Minuten ihre maximale Wirkungstiefe, wodurch der Eingriff erst verspätet durchgeführt wurde. Infolgedessen war ein extrem hoher Zeitaufwand erforderlich.“
Auszug aus der Begründungshilfe GOZ 0090, Variante: 1 von 8
GEEIGNET FÜR:
GEEIGNET FÜR:
• Zahnärzte, Oralchirurgen, Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgen und Kieferorthopäden • praxiseigene Abrechnungshelferin, ZMV’s und Fachwirt(in) im Gesundheitswesen • externe Abrechnungsdienstleister
NICHT FÜR:
NICHT FÜR:
• Versicherungsträger/Beihilfestellen • Gutachter • Marktbegleiter aus der Factoringbranche